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COVID - VERHALTENSREGELN
Mit der Rückkehr in die normale Lage entfällt auch die Maskenpflicht in Gesundheitsinstitutionen. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt jedoch den Gesundheitsfachpersonen, besonders gefährdete Personen soweit möglich zu schützen. Physioswiss übernimmt diese Empfehlung und rät den Physiotherapeut:innen, Masken zu tragen, wenn sie in Kontakt mit besonders gefährdeten Personen sind und der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Bei Fragen oder Unsicherheiten rufen Sie mich bitte an.
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