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Häufig gestellte Fragen

1. Brauche ich eine ärztliche Verordnung für die Physiotherapie?

Ja. Damit die Kosten von der Grundversicherung übernommen werden, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie. Diese erhalten Sie beispielsweise von Ihrem Hausarzt oder Spezialisten.

Die erste Behandlung muss innerhalb von fünf Wochen nach Ausstellung der Verordnung stattfinden.

2. Übernimmt die Krankenkasse oder Unfallversicherung die Kosten?

Ja. Bei einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten in der Regel von der Grundversicherung bzw. Unfallversicherung übernommen. Bei der Krankenversicherung gelten Franchise und Selbstbehalt. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der jeweiligen Versicherung.

3. Kann ich auch ohne Verordnung zur Physiotherapie kommen?

Ja. Eine Behandlung ist auch ohne ärztliche Verordnung möglich. In diesem Fall werden die Kosten von Ihnen selbst übernommen.

4. Welche Beschwerden behandeln Sie?

Mein Schwerpunkt liegt auf Beschwerden des Bewegungsapparates – von akuten Schmerzen bis zu länger bestehenden Beschwerden und der Rehabilitation nach Operationen. Dazu gehören beispielsweise Beschwerden an Rücken und Nacken, Schulter und Ellenbogen, Hüfte und Knie sowie Fuss und Sehnen.

 

5. Wie vereinbare ich einen Termin?

Termine können Sie online, telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Während einer Behandlung kann ich das Telefon nicht immer persönlich entgegennehmen. Hinterlassen Sie mir gerne eine Nachricht – ich rufe Sie zurück.

6. Wie lange dauert eine Physiotherapie-Sitzung?

Eine Behandlung dauert in der Regel 20–30 Minuten. Je nach Behandlung und individuellen Bedürfnissen kann die Dauer variieren.

7. Wie viele Sitzungen benötigt es?

Das hängt von Ihren Beschwerden, Ihren Zielen und dem Verlauf der Behandlung ab. Eine ärztliche Verordnung umfasst in der Regel bis zu neun Physiotherapie-Sitzungen. Häufig sind weniger Sitzungen ausreichend; bei Bedarf kann eine Folgeverordnung sinnvoll sein.

8. Was soll ich zum ersten Termin mitbringen?

  • Ärztliche Verordnung, falls vorhanden

  • Bequeme Kleidung

  • Relevante Arztberichte sowie Röntgen- oder MRI-Befunde, falls vorhanden

  • Bei einem Unfall: Schadenfallnummer, falls bereits vorhanden.

9. Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Bitte sagen Sie Ihren Termin mindestens 24 Stunden im Voraus ab. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen behalte ich mir vor, die reservierte Zeit zu verrechnen.

10. Bieten Sie auch Hausbesuche an?

Ja. Hausbesuche sind möglich, wenn diese medizinisch notwendig, ärztlich verordnet und genügend freie Kapazitäten vorhanden sind. Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen.

Noch Fragen? Kontaktieren Sie mich.

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