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FAQ – Häufig gestellte Fragen

1. Brauche ich eine ärztliche Verordnung für die Physiotherapie?

Ja. In der Regel benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie, damit die Behandlung von der Grundversicherung übernommen wird. Diese erhalten Sie von Ihrem Hausarzt, Spezialisten oder nach einem Spitalaufenthalt.

Die Physiotherapie muss spätesten 5 Wochen nach Ausstellungsdatum begonnen werden.

2. Übernimmt die Krankenkasse/Unfallversicherung die Kosten?

Ja, die Grundversicherung übernimmt die Kosten, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Behandlung medizinisch notwendig ist. Beachten Sie, dass Kosten bis zur Höhe Ihrer Franchise und des Selbstbehalts zunächst von Ihnen selbst getragen werden. 

Ich rechne direkt, elektronisch mit der jeweiligen Versicherung ab.

3. Kann ich auch ohne Verordnung zur Physiotherapie kommen?

Ja, das ist möglich. In diesem Fall gelten Sie als Selbstzahler. Die Kosten müssen dann von Ihnen persönlich übernommen werden. 

4. Welche Behandlungen bieten Sie an?

Ich biete ein breites Spektrum physiotherapeutischer Leistungen an, darunter:

  • alles was mit dem Bewegungsapparat zu tun hat

  • Klassische Physiotherapie (aktiv und passiv)

  • Manuelle Therapie

  • Sportphysiotherapie

  • Kiefergelenkstherapie (CMD)

  • Triggerpunkttherapie

  • Medizinische Trainingstherapie (MTT)

  • Rehabilitation nach Operationen oder Unfällen

  • Hausbesuche, mit entsprechender Verordnung und genügender Kapazität

  • Taping

 

5. Wie vereinbare ich einen Termin?

Termine können Sie telefonisch, per E-Mail oder direkt online buchen. Ich bemühe mich, Ihnen möglichst zeitnah einen Termin anzubieten.

Das Telefon kann ich oft nicht abnehmen, hinterlassen sie ein Nachricht und ich rufe sie zurück.

6. Wie lange dauert eine Physiotherapie-Sitzung?

Eine Behandlung dauert in der Regel 20-30 Minuten. Bei bestimmten Therapien oder individuellen Bedürfnissen kann die Dauer angepasst werden.

7. Wie viele Sitzungen benötigt es?

Mit einer Verordnung können 9 Sitzungen absolviert werden. Je nach Verlauf können es auch weniger sein.

In bestimmten Fällen, insbesondere bei chronischen Beschwerden, postoperativer Rehabilitation oder langfristigen orthopädischen Problemen, kann eine Folgeverordnung notwendig sein.

8. Was soll ich zum ersten Termin mitbringen?

  • Ihre ärztliche Verordnung (falls vorhanden)

  • Bequeme Kleidung oder Sportkleidung (kurze Hose, T-Shirt)

  • Relevante Arztberichte, Röntgen- oder MRI-Bilder (falls vorhanden)

  • Bei Unfall die Schadensfall-Nr. Falls bereits vorhanden.

9. Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Bitte sagen Sie Ihren Termin mindestens 24 Stunden im Voraus ab. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen behalten ich mir vor, die Sitzung zu verrechnen.

10. Bieten Sie auch Hausbesuche an?

Ja, ich biete Hausbesuche an, sofern diese medizinisch notwendig und vom Arzt verordnet sind und ich genügend freie Kapazität habe. Bitte kontaktieren Sie mich für weitere Informationen.

Bei weiteren Fragen, dürfen sie mich gerne jederzeit kontaktieren.

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